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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederbringung einer Versuchsbohrung mit anschließenden Pumpversuch und finalem Ausbau als Brunnen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung - wie nachfolgend aufgeführt -

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Verbandsgemeindewerke, Koppelheck 26, 56377 Nassau, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 26.06.2026
Im Auftrag
gez.
Theresa Forst