Aufstellung des Flächennutzungsplans „1. Teilfortschreibung Windenergie" der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß den §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebietsflächen für Windenergie beschlossen.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans liegen in den Ortsgemeinden Becheln, Frücht und Schweighausen. Sie sind auf nachstehend abgedrucktem Planausschnitt hellblau markiert.
Anlage: Planausschnitt