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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weinähr für das Haushaltsjahr 2023

vom 04.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023, (GVBI. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 20.06.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  642.527 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  607.786 Euro

Jahresüberschuss  —  34.741 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  564.652 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  553.871 Euro

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  10.781 Euro

b) die außerordentlichen

Einzahlungen auf  —  0 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen  —  0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  0 Euro

c) die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  73.800 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  38.000 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  35.800 Euro

d) die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 Euro

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  46.581 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit — - 46.581 Euro

e) der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf  —  638.452 Euro

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf  —  638.452 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  —  0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0 Euro

- verzinste langfristige Kredite auf  — 0 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  240.000 Euro

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf  —  0,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

Grundsteuer A  — 345 v.H.

Grundsteuer B  — 465 v.H.

Gewerbesteuer  — 395 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund —  60,00 EUR

• für den zweiten Hund —  80,00 EUR

• für jeden weiteren Hund  — 110,00 EUR

• für den ersten gefährlichen Hund —  600,00 EUR

• für den zweiten gefährlichen Hund  — 600,00 EUR

• für jeden weiteren gefährlichen Hund —  600,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  743.087 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  696.177 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  730.918 Euro

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

56379 Weinähr, den 04.07.2023
Ortsgemeinde Weinähr
In der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Christoph Linscheid
Ortsbürgermeister
Dienstsiegel

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.07.2023 bis 24.07.2023 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 04.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
(Uwe Bruchhäuser)
Bürgermeister der der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau