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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Verkehrsregelungen in Dausenau anlässlich 675-Jahr-Feierlichkeiten

Vom 21.07. bis einschließlich 23.07.2023 findet in Dausenau im Rahmen der 675-Jahr-Feier ein historischer Markt im alten Ortskern, u. a. in Teilbereichen der Lahnstraße, Langgasse, Mühlgasse und Kirchgasse, statt. Daher wird zunächst ab Freitag, 21.07.2023, 12:00 Uhr u. a. die Lahnstraße auf dem Teilstück zwischen Einmündung Langgasse und Schiefer Turm (in Höhe der Einmündung „Herrenlayweg“) für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Hierbei eingeschlossen in die Vollsperrung sind auch die Mühlgasse und die „Untere Langgasse“ bis Einmündung Mühlgasse. Während dieser Zeit können die nördlich der Lahnstraße gelegenen Wohngrundstücke (u. a. Wohngrundstücke in der Langgasse, Kirchgasse, Mühlgasse, Im Rosengarten, Hömberger Weg, Castorweg, Am Unterbach, Am Eichwald) weiterhin über die Kirchgasse angefahren bzw. in umgekehrter Richtung verlassen werden. Hierbei ist die Ausfahrt aus Dausenau heraus nur über die Lahnstraße in Fahrtrichtung B 260 (Aktenmächerbrücke) möglich.

Ab Samstag, dem 22.07.2023 erfolgt sodann eine Vollsperrung um 10 Uhr der Lahnstraße an der Zufahrt Aktenmächerbrücke.

Der Umleitungsverkehr für die Anlieger und Anwohner der nördlich von der Lahnstraße erschlossenen Wohngrundstücke verläuft sodann über den „Herrenlayweg“ und den „Ringmauerweg“ ab der Lahnstraße. Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite dieser beiden Innerortsstraßen muss der Verkehr mit Hilfe einer Lichtsignalanalge geregelt werden.

Zur Errichtung der Marktstände in der Lahnstraße, Mühlgasse, Kirchgasse und Langgasse wird in den vorgenannten Straßenzügen auch ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Ebenso im Bereich des Vorplatzes an der Grundschule bzw. am Feuerwehrgerätehaus. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen zu beachten. Die Verkehrsregelungen anlässlich der 675-Jahr-Feierlichkeiten dauern bis Sonntag, 23.07.2023, ca. 22 Uhr, an.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
- Straßenverkehrsbehörde -