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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Appell an alle Hundehalter/-innen während der Brut- und Setzzeit

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau hin.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden (Blindenhunde ausgenommen). Des Weiteren ist im Abs. 4 aufgeführt, dass Halter und Führer von Hunden sowie von Pferden dafür Sorge tragen müssen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich zu verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Verstöße können im Sinne des § 74 Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung der VG BEN finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vgben.de.

Die örtliche Ordnungsbehörde appelliert an die Verantwortlichkeit aller Hundehalter/-innen, dass während der „Brut- und Setzzeit“ bis Ende Juli im Wald und im Feld ihre „Vierbeiner“ an der Leine geführt werden. In dieser Zeit bekommen, die bei uns heimischen Vögel und Säugetiere, ihre Jungen. Freilaufende, stöbernde oder sogar jagende Hunde können Wildtiere bei der Aufzucht empfindlich stören und im Extremfall dazu bringen, ihr Nest oder ihr Jungtier im Stich zu lassen. Betroffen sind nicht nur die Rehe, die ihre Kitze im hohen Gras ablegen, sondern auch am Boden brütende Vögel, wie die Feldlerche.

Vorgenannte Hinweise sind insbesondere „Im Kaltbachtal“ in Nassau geboten, da dort Kitze gesichtet wurden, die besonders zu schützen sind. Aber auch die zunehmende Hundeverkotung in der Wiese „Im Kaltbachtal“ wird durch das Anleinen der Hunde vermieden.

Die Natur in der Brut- und Setzzeit zu respektieren und durch Anleinen der Hunde zum Schutz der Wildtiere einen wichtigen Beitrag zu leisten, sollte für alle verantwortungsvolle Hundehalter/-innen selbstverständlich sein.

Alle die mit ihren Hunden in der Natur unterwegs sind, danken wir im Voraus für Ihre Mithilfe!

Bad Ems, 03.07.2024
Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-