Zur Durchführung der „Stadtranderholung 2024“ hat die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau/Stadt Bad Ems, wie bereits in den Vorjahren, der Arbeiterwohlfahrt Bad Ems (AWO), vom 15.07.2024 bis 26.07.2024, die Sportanlage „Hasenkümpel“ zur Verfügung gestellt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss damit während der Sommerferienaktion 2024, täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, auch die Benutzung des Minispielfeldes der AWO vorbehalten bleiben. Die Benutzung des Minispielfeldes durch andere Kinder und Jugendliche ist in dieser Zeit nicht zulässig und muss untersagt werden.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung für diese notwendige Sperrung.