Im Rahmen des Beratungsprogramms zu Innovation und Technologietransfer werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 500 EUR pro Tagewerk.
Quelle und weitere Informationen: https://isb.rlp.de/foerderung/138.html