Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau führt vom 01.08.2024 bis zum 31.10.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K27300). Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum
Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau umfasst. In enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro (energielenker projects GmbH) sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 7 Abs. 1 i.V.m. § 13 WPG (Wärmeplanungsgesetz) erfolgt.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans kann vom 21.07.2025 bis zum 18.08.2025 über die Webseite der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau (https://www.vgben.de), Rubrik Klimaschutz – Menüpunkt News & Infos eingesehen werden. Fragen und Anregungen können per E-Mail an
energie@vgben.de oder per Post an Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems unter dem Stichwort „2. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ mitgeteilt werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet. Zusätzlich zur elektronischen Einsicht in die Unterlagen ist eine Einsicht während des Veröffentlichungszeitraums zu den Öffnungszeiten im Nebengebäude des Rathauses möglich. Die vorläufigen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung liegen im Erdgeschoss des Nebengebäudes vom Rathaus (Raum 06) aus.