Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher,
in den letzten Wochen kam es leider zu vereinzelten Vorfällen mit freilaufenden Hunden, unter anderem im Bereich der Tennisanlage. Auch ein Kind war betroffen. Das möchte natürlich niemand, und daher bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nochmals an die geltenden Regeln erinnere.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gilt:
Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb der bebauten Bereiche müssen Hunde ebenfalls umgehend und ohne besondere Aufforderung angeleint werden, sobald sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Das bedeutet insbesondere für den Bereich rund um die Tennisanlage: Solange sich dort Personen aufhalten, sind Hunde anzuleinen. Und auch sonst gilt: Immer dann, wenn andere Menschen in Sichtweite sind, gehört der Hund an die Leine.
Bitte denken Sie außerdem daran, dass jeder Hundehalter oder -führer verpflichtet ist, Verunreinigungen durch seinen Hund auf Gehflächen oder Straßen zu beseitigen.
Verstöße gegen diese Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Ich weiß, dass sich die allermeisten Hundehalter vorbildlich verhalten - dafür danke ich Ihnen herzlich. Umso weniger Freude macht es mir, solche Hinweise geben zu müssen.
Nehmen wir also Rücksicht aufeinander und halten uns an die Regeln - damit es nicht mehr zu entsprechenden Vorfällen kommt.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!