In den vergangenen Wochen haben mich vermehrt Hinweise und Beschwerden zum Erscheinungsbild einzelner Grabstätten auf unserem Friedhof erreicht. Insbesondere wird beanstandet, dass Bepflanzungen teilweise über die Grabgrenzen hinauswachsen und dadurch die Pflege sowie die Nutzung benachbarter Grabstätten erschweren.
Ich möchte daher alle Nutzungsberechtigten und Angehörigen freundlich bitten, die Grabstätten regelmäßig zu pflegen und darauf zu achten, dass Pflanzen, Sträucher und sonstige Anpflanzungen innerhalb der vorgesehenen Grabflächen verbleiben.
Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Geisig sieht vor, dass Grabstätten ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt werden. Dies dient nicht nur einem würdigen und gepflegten Erscheinungsbild unseres Friedhofs, sondern auch der Rücksichtnahme gegenüber den Nachbargräbern und deren Nutzungsberechtigten.
Für die Überwachung der Einhaltung der Friedhofsatzung ist die Friedhofverwaltung der Verbandsgemeinde zuständig.
Unabhängig davon möchte ich auf die bestehenden Regelungen hinweisen und alle Betroffenen um deren Beachtung bitten.
Für Euer Verständnis und Eure Mithilfe danke ich herzlich.