Aus Anlass der diesjährigen Kirmes in der Ortsgemeinde Becheln wird am Freitag, den 17.07.2026 für das erstmals durchgeführte „Warm-up“ sowie am Samstag, den 18.07.2026 von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bereich des Festgeländes eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe nach § 4 Abs. 5 LImSchG erteilt. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Damit sind auch während der Kirmes in der Zeit ab 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr solche Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Für den Veranstaltungstag am 19.07.2026 wird keine Ausnahme vom Gebot der Nachtruhe erteilt.