Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung hat am 27. April 2022 auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 174.337 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 153.003 €
Jahresüberschuss 20.284 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen 31.480 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -31.480 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf: 10.000 €
§ 5 Umlage
Die Verbandsumlage wird nach § 8 der Verbandsordnung erhoben.
Nachrichtlich:
Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2021: je 28.177 €
Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2022: je 44.793 €
Umlagesoll Staatsbad GmbH 2021: 2.525 €
Umlagesoll Staatsbad GmbH 2022: 2.475 €
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020: 263.919 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021: 283.899 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022: 304.183 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.
II.
Der Haushaltsplan des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" für das Haushaltsjahr 2022 liegt an 7 Werktagen, vom Tage nach der Bekanntmachung an, in Zimmer 337a der Kreisverwaltung in Bad Ems, Insel Silberau 1, während der Dienstzeit
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
III.
Nach § 7 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 GemO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| a) | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| b) | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 34 GemO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als geschäftsführende Stelle für den Zweckverband geltend gemacht worden ist.