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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bekanntmachung

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern sowie Freihaltung einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 Meter. Freischneiden von Verkehrszeichen.

Bei mehreren Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen in den Verkehrsbereich hineinragen. Da an verschiedenen Stellen die Bürgersteige bis zu einem Drittel überwachsen sind, werden Fußgänger, insbesondere Mütter mit Kinderwagen, hierdurch beeinträchtigt. Verkehrszeichen sind teilweise bis zur Unkenntlichkeit zugewachsen. In diesem Zusammenhang wird auch darum gebeten die Straßenrinne sauber zu halten damit das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann, hier wird auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Winden verwiesen Des Weiteren wird darum gebeten, dass Anlieger von Grundstücken der Gemeinde diese bitte nicht nutzen und mähen. Insbesondere wenn es sich um Ausgleichsflächen handelt, die nur zweimal im Jahr gemäht werden dürfen.

Weiterhin wird auf Grund der im Rhein - Lahn - Kreis eingesetzten Sammelfahrzeuge der Abfallentsorgung in allen Straßen eine freie Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter benötigt. Von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragende Äste und Sträucher beschädigen oftmals die eingesetzten Müllfahrzeuge dermaßen, dass in Zukunft Straßen, in denen das benötigte Lichtraumprofil nicht gegeben ist, nicht mehr angefahren werden können.

Daher werden alle Grundstückseigentümer gebeten, über ihre Grundstücksgrenze hinausragende Äste und Sträucher zurückzuschneiden.

Die Abfuhr von Grünschnitt erfolgt nach Absenden des Umwelt - Wertschecks, welcher dem Abfall - Infoblatt 2023 zu entnehmen ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Kreisverwaltung des Rhein - Lahn - Kreises, Tel. : 02603/972-0 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems Tel. : 02603/793-0

Bad Ems, den 11.07.2023
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister