Der Gemeinderat Dornholzhausen hat mit Beschluss vom 21.03.2023 folgende Änderung der Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für das Backhaus erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Artikel I
Die Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für das Backhaus der Gemeinde Dornholzhausen vom 03.08.2004 wird wie folgt geändert:
Einwohner 1 Tag 10,00 €
Artikel II
Die Änderung der Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung tritt ab dem 01. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung vom 03.08.2004 außer Kraft.