Der Gemeinderat Dornholzhausen hat mit Beschluss vom 21.03.2023 folgende Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung gemeindeeigener Räume erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Gemäß der Gebührenfestsetzung des Gemeinderates Dornholzhausen vom 21. März 2023 werden folgende Gebührensätze ab dem 01. August 2023 berechnet:
Einwohner (pro Tag) 40,00 €
Ortsvereine (1. Tag) 40,00 €
2. und folgende Tage 20,00 €
Auswärtige (1. Tag) 60,00 €
2. und folgende Tage 30,00 €
Wasser pauschal pro Tag 5,00 €
Strom nach Verbrauch 0,70 € / kwh
Die Gebühr ist nach Aufforderung innerhalb einer Woche an die Verbandsgemeindekasse Bad Ems - Nassau zu zahlen.
Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt ab dem 01. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt der §3 der Benutzungs- und Gebührenordnung vom 15.10.2001 außer Kraft.