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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grillhütte Dornholzhausen vom 12.07.2023

Der Gemeinderat Dornholzhausen hat mit Beschluss vom 21.03.2023 folgende Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung gemeindeeigener Räume erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

§ 3

Gemäß der Gebührenfestsetzung des Gemeinderates Dornholzhausen vom 21. März 2023 werden folgende Gebührensätze ab dem 01. August 2023 berechnet:

Einwohner (pro Tag) 40,00 €

Ortsvereine (1. Tag) 40,00 €

2. und folgende Tage 20,00 €

Auswärtige (1. Tag) 60,00 €

2. und folgende Tage 30,00 €

Wasser pauschal pro Tag 5,00 €

Strom nach Verbrauch 0,70 € / kwh

Die Gebühr ist nach Aufforderung innerhalb einer Woche an die Verbandsgemeindekasse Bad Ems - Nassau zu zahlen.

Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt ab dem 01. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt der §3 der Benutzungs- und Gebührenordnung vom 15.10.2001 außer Kraft.

Dornholzhausen, 12. Juli 2023
Ortsgemeinde Dornholzhausen
Ilona Köhler-Heymann, Ortsbürgermeisterin