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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages

über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Nassau (Tourismusbeitragssatzung)

vom 09.01.2023

Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 06.07.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Die Satzung wird um den folgenden § erweitert:

§ 3a Sonder-Maßstab wegen Corona-Krise

(1) Für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 wird der Messbetrag für den besonderen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des § 3 Abs. 1 dieser Satzung abweichend bestimmt durch die folgenden Absätze.

(2) Für die Maßstabskomponente Umsatz gilt § 3 Abs. 2 dieser Satzung mit der abweichenden Maßgabe, dass anstelle des im vorvergangenen Jahr erzielten Umsatzes der im Erhebungsjahr selbst erzielte Umsatz die Bemessungsgrundlage bildet.

(3) Für die Maßstabskomponente Vorteilssatz gilt § 3 Abs. 3 dieser Satzung mir der Maßgabe, dass die Vorteilssätze in der Anlage zu dieser Satzung vor Beginn des Erhebungsjahres vorläufig und nach Ablauf des Ergebungsjahres endgültig bestimmt werden.

(4) Für die Maßstabskomponente Gewinnsatz gilt Absatz 3 entsprechend § 3 Abs. 4 dieser Satzung.

(5) Für die Beitragsfestsetzung gilt § 6 Abs. 3a.

Artikel 2

Die Satzung wird um den folgenden § erweitert:

§ 6 Abs. 3a

Die Beitragsfestsetzung für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 kann im Hinblick auf den Beitragsmaßstab (§ 3a i.V.m. § 3 dieser Satzung) vorläufig (i.S.v.§ 165 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung) erfolgen, bis die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung nachträglich mittels Änderungssatzung mit gesondert für 2020 bis 2022 ermittelten Vorteils- und Gewinnsätzen versehen worden ist. Für die Erhebungsjahre 2021 und 2022 ist die Vorausleistung auf der Grundlage des voraussichtlichen Umsatzes zu ermitteln (Abs. 2 Satz 3); dieser kann von der Verbandsgemeindeverwaltung anhand der vor dem Erhebungsjahr 2020 im Einzelfall erzielten Umsätze geschätzt werden.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Nassau, den 09.01.2023 — (Siegel) Manuel Liguori
Stadt Nassau — Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Nassau (Tourismusbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 gesetzten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Ems, den 09.01.2023 — (DS) Uwe Bruchhäuser
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister
Bad Ems - Nassau — der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau