Die Zweckverbandsversammlung hat am 29. November 2022 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 560.170 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 560.170 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 503.687 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 503.687 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 0 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 0 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 503.687 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 503.687 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 0 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 - €
§ 6
Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:
Rhein-Lahn-Kreis — 10,000 %
Stadt Lahnstein — 13,672 %
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau — 29,582 %
Verbandsgemeinde Loreley — 23,980 %
Verbandsgemeinde Nastätten — 22,766 %
— 100,000 %
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.01.2023 bis 03.02.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.