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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Projektideen gesucht!

Zweiter Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in der Förderperiode ab 2023

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren ersten Förderaufruf.

Antragstellende haben bis zum 26. Februar 2024 Zeit, umsetzungsreife Projekte bei der LEADER-Geschäftsstelle in Diez einzureichen.

Aus diesen werden Anfang April 2024 förderwürdige Vorhaben von der LAG Lahn-Taunus ausgewählt.

Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut es die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind „Natur, Umwelt und Klima“, „Wirtschaft und Bildung“, „Vielfältige Kultur und Gesellschaft“ und „Attraktive Dörfer und Städte“.

Vorhabenträger:innen können Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Antragsstellenden sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement, ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de/Downloads

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez).

2.

Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG in der Auswahlsitzung.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5.

Formale Antragstellung des Vorhabensträgers über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führtgrundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter 0261 / 3043941 oder beatrix.ollig@sweco-gmbh.de gerne für eine Beratung zur Verfügung!

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