Grafik: Gerd Altmann von Pixabay
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen weiteren Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet.
Er zielt auf Innovationen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI). Teilnahmeanträge können bis zum 11. Februar 2025 eingereicht werden. Zielgruppe des IGP sind KMU, inklusive Gründungen, Selbständigen und gemeinwohlorientierten Unternehmen, sowie mit den Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie z.B. Hochschulen. Die besten Ideen werden wettbewerblich in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html
Kleinunternehmer aufgepasst!
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2025 die Kleinunternehmerregelung ab dem 1.1.2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Neben einer Anhebung der Umsatzgrenzen wird ein besonderes Meldeverfahren für grenzüberschreitende Steuerbefreiungen eingeführt.
Quelle und Informationen zu weiteren wichtigen Änderungen für inländische Kleinunternehmer: https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/unternehmensgruendung/unternehmensgruendung1/kleinunternehmerregelung-6361098