Im Hinblick der aktuell bestehende Wetterverhältnisse und auf weitere noch kommende Winterperiode weisen wir ausdrücklich auf die Räum- und Streupflicht hin, die den Eigentümern und Besitzern von bebauten oder unbebauten Grundstücken in der Stadt Bad Ems, der Stadt Nassau und in den Ortsgemeinden mit der jeweiligen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungssatzung) übertragen wurde. Die Verpflichtung zum Räumen und Streuen kann sich dabei nicht nur auf die Gehwege, sondern auch auf die Fahrbahnen erstrecken. Näheres ist den Straßenreinigungssatzungen bzw. den dazugehörigen Anlagen der einzelnen Gemeinden zu entnehmen.
Siehe https://www.vgben.de/gemeinden/ “Name der Gemeinde bzw. Stadt“ /Satzungen
Die Hauseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer haben besonders dafür Sorge zu tragen, dass
Wir bitten zu beachten, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der jeweiligen Straßenreinigungssatzung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden können.
Weiterhin informieren wir aktuell auf Bitte der Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises wie folgt.
Aufgrund von winterlicher Witterung verbunden mit Glätte und Schnee kommt es aktuell in verschiedenen Ortsgemeinden und Städten im Rhein-Lahn-Kreis zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr.
Einschränkungen bei der Müllabfuhr treten in den Straßen auf, welche nicht sicher durch die Müllfahrzeugen angefahren werden können, da Glätte und rutschiger Schnee für schwierige Bedingungen sorgen.
Da die Sicherheit der Mitarbeitenden der Müllabfuhr und der Anwohnerinnen und Anwohner an erster Stelle steht, werden vereiste und rutschige Straßen durch die Müllabfuhr nicht angefahren.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Tonnen aus nicht gestreuten Straßen nach Möglichkeit an gestreute Zugangs- und Hauptstraße zu bringen.
Abfalltonnen, welche nicht geleert werden konnten, werden durch die Müllabfuhr nach Möglichkeit nachgefahren - vorausgesetzt, dass die Anfahrbarkeit der Straße gegeben ist. Wurden in einer Ortsgemeinde der gesamte Ort oder vereinzelte Straßen nicht angefahren, veröffentlichen wir auf unserer Webseite zeitnah in Absprache mit dem beauftragten Unternehmen Remondis die Nachfahrtermine. Die Liste der Nachfahrtermine wird täglich aktualisiert.
Diese Liste finden Sie hier:
https://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de/html/cs_6725.html
Um die witterungsbedingten Probleme bei der Entsorgung durch die Müllabfuhr zu umgehen, aber auch für eine sichere Anfahrt bei der Post- und Paketzustellung bzw. bei Rettungseinsätzen wird nochmals auf die Einhaltung der Räum- und Streupflicht appelliert.