Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass das Abstellen von Gegenständen wie Blumenkübeln, Mülltonnen oder anderen privaten Objekten auf öffentlichen Gehwegen zu Behinderungen und Gefährdungen führen kann.
Gerade schmale Gehwege müssen für Fußgänger - insbesondere für Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung oder mit Kinderwagen - frei und sicher nutzbar bleiben. Blumenkübel können zur Stolpergefahr werden oder die Sicht einschränken, vor allem an Einmündungen.
Das Aufstellen von Gegenständen auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung und bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Auch beim Parken gilt: Gehwege sind dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Das Parken auf dem Gehweg - auch mit zwei Rädern - ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Behinderungen drohen Punkte im Fahreignungsregister oder sogar das Abschleppen des Fahrzeugs.
Zusätzlich zu beachten:
Grundstückseinfahrten und Zuwegungen müssen freigehalten werden.
Schachtdeckel und andere Versorgungselemente dürfen nicht überdeckt oder blockiert werden
Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten, werden in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde erfolgen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gehwegfläche ordnungsgemäß freigehalten ist.
Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Rücksichtnahme - für ein sicheres und faires Miteinander auf unseren Gehwegen.