Rückschnitt von Hecken und Sträuchern sowie Freihaltung einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 Meter. Freischneiden von Verkehrszeichen.
Es wird darauf hingewiesen das bei mehreren Ortsbesichtigungen festgestellt wurde, dass Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen in den Verkehrsbereich hineinragen. Da an verschiedenen Stellen die Bürgersteige bis zu einem Drittel überwachsen sind, werden Fußgänger, insbesondere Personen mit Kinderwagen, hierdurch beeinträchtigt.
Verkehrszeichen sind teilweise bis zur Unkenntlichkeit zugewachsen.
In diesem Zusammenhang wird auch darum gebeten die Straße, die Straßenrinne und die Gehwege sauber zu halten, damit das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann.
Hier wird auf die Straßenreinigungssatzungen der Städte / Gemeinden verwiesen.
Siehe https://www.vgben.de/gemeinden/.
Des Weiteren wird darum gebeten, dass Anlieger von Grundstücken der Gemeinde diese bitte nicht nutzen und mähen. Insbesondere wenn es sich um Ausgleichsflächen handelt, die nur zweimal im Jahr gemäht werden dürfen.
Weiterhin wird auf Grund der im Rhein - Lahn - Kreis eingesetzten Sammelfahrzeuge der Abfallentsorgung in allen Straßen eine freie Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter benötigt. Von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragende Äste und Sträucher beschädigen oftmals die eingesetzten Müllfahrzeuge dermaßen, dass in Zukunft Straßen, in denen das benötigte Lichtraumprofil nicht gegeben ist, nicht mehr angefahren werden können.
Daher werden alle Grundstückseigentümer gebeten, über ihre Grundstücksgrenze hinausragende Äste und Sträucher zurückzuschneiden und fachgerecht gemäß den Vorgaben der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises zu entsorgen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Kreisverwaltung des Rhein - Lahn - Kreises, Tel.: 02603/972-0.