Der 1. Nachtragshaushalt der Stadt Bad Ems mit 1. Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 01.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags und dienstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| mittwochs und freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.