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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 30/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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1. Nachtragshaushalt der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung

1. Nachtragshaushalt der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2025

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der 1. Nachtragshaushalt der Stadt Bad Ems mit 1. Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 01.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags und dienstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

mittwochs und freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau