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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 30/2026
Amtlicher Teil
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschlagsmengen bei gleichzeitig hohen Temperaturen erinnern wir an die bis zum 02.08.2026 gültige Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen sowie in privaten Gärten im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Von dem Verbot umfasst ist auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Bitte tragen Sie durch umsichtiges Verhalten dazu bei, Wald- und Flächenbrände zu verhindern. Eine besondere Gefahr geht vom achtlosen Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren aus. Grillfeuer mit Holz oder Kohle glühen häufig noch lange nach und können sich erneut entzünden.

Derzeit ist daher ausschließlich der Betrieb von Gasgrills in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen zulässig - jeweils nur unter Bereitstellung geeigneter Löschmittel (z. B. Feuerlöscher oder Löschwasser). Entsprechende Brandschutzmaßnahmen sind auch bei zulässigen Grillfeuern im Innerortsbereich der Gemeinden und Städte zu treffen.

Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie im „Aktuell“ 27/2026 vom 01.07.2026 nachlesen.

Wir bedanken uns für Ihre Beachtung und Ihre Mitwirkung für einen sicheren Sommer.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
Örtliche Ordnungsbehörde