Der Ortsgemeinderat Zimmerschied hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBI. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024, (GVBI. S. 473, 475), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden in 2026 festgesetzt:
| gegen- über bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr fest gesetzt Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 164.212 | 13.600 |
| 177.812 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 162.370 | 14.072 |
| 176.442 |
| der Jahresergebnis | 1.842 |
|
| 1.370 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| die ordentlichen Einzahlungen | 148.895 | 13.600 |
| 162.495 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 154.384 | 14.072 |
| 168.456 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -5.489 |
|
| - 472 |
| die außerordentlichen Einzahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 542.000 |
| 230.180 | 311.820 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 350 | 44.000 |
| 44.350 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 541.650 |
|
| 267.470 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.489 |
| 5.489 | 0 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 541.650 |
| 280.141 | 261.509 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -536.161 |
|
| -261.509 |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | 696.384 | 4.550 | 0 | 474.315 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | 696.384 | 4.550 | 0 | 474.315 |
| die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ändert sich von
| bisher Euro | auf Euro | |
| 180.274 | 60.423 |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 1.009.202 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 — 1.010.296 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2026 — 1.011.666 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2027 — 1.003.622 Euro
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.07.2026 bis 03.08.2026 während der Öffnungszeit (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |