Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 23.06.2026 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel 1
Beitragssatz für den Tourismusbeitrag 2024
Der Beitragssatz für den Tourismusbeitrag im Erhebungsjahr 2024 wird auf 5,0 v.H. des Messbetrages festgelegt.
Artikel 2
Grundlagen der Beitragserhebung
Die Erhebung des Tourismusbeitrags erfolgt nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung eines Tourimusbeitrages in der Stadt Bad Ems (Tourismusbeitragssatzung) und den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) sowie den entsprechend anwendbaren Bestimmungen der Abgabenordnung (AO).
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2024 wird in § 5 insoweit geändert.
Hinweis:
Die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag im Erhebungsjahr 2024 der Stadt Bad Ems wird hiermit nochmals öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 gesetzten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.