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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 31/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Die Stadt Bad Ems informiert darüber, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in den Haushaltsberatungen unter anderem für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XI (DS XI) zusätzliche 66 Millionen Euro bereitgestellt hat.

Mit diesem Programm werden national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler gefördert. Antragssteller:innen/Projektträger:innen können sein: Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.

Die Antragstellung erfolgt von Antragssteller:innen/Projektträger:innen über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer.

Für Rheinland-Pfalz:

GDKE - Generaldirektion Kulturelles

Erbe Rheinland-Pfalz

Schillerstraße 44 - Erthaler Hof

55116 Mainz

https://gdke.rlp.de/de/home

Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.

Die Landesdenkmalschutzbehörde muss dann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis zum 09.09.2022 bei BKM eingegangen sein. Achtung: Die Fristen der zuständigen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden.

Nach der Prüfung der Projekte durch BKM und Vorlage an den Haushaltsausschuss entscheidet dieser schließlich über die Freigabe der Haushaltsmittel und die Liste der zu fördernden Projekte.

Zwei Aspekte sind zu beachten:

1. Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder gar aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

2. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer DS XI-Förderung ausgeschlossen.

Der Antrag und die Fördergrundsätze für das diesjährige Programm finden Sie auch auf der Website von Stadtbürgermister Oliver Krügel unter Aktuelles.

https://www.oliverkruegel.de/