Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken wird aufgehoben
zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken wird aufgehoben
Die Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken vom 26.06.2023 sowie die Verlängerungen der Allgemeinverfügung vom 11.07.2023 werden mit Wirkung zum 04.08.2023 aufgehoben.
Begründung:
Durch die Veränderung der Witterungsverhältnisse und den anhaltenden Regen ist eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht mehr gegeben.
Ebenfalls ist der Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf die niedrigste Gefahrenstufe gefallen.
Bad Ems, den 28.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-