Einladung zur Wahlversammlung für den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Hömberg
Für die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Hömberg findet am Samstag, dem 31. August 2024, 16.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 6, in Hömberg, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl des Wehrführers |
| 4. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers |