Am Freitag, den 16. August 2024 um 19.00 Uhr findet im Rathaus Weinähr eine Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Weinähr statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Finanz- und Kassenberichte, Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Verschiedenes |
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer der bejagbaren angegliederten Flächen in Weinähr sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Angliederungsgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich von jeder volljährigen natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht möglich.