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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 31/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau;

Einladung zur Wahlversammlung für den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Arzbach

Für die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Arzbach findet am Freitag, dem 26. September 2025, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Wiesenweg, in Arzbach, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl des Wehrführers

4.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers

56130 Bad Ems, 21. Juli 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister