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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 32/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Festsetzung der Sperrzeit

in der Stadt Bad Ems anlässlich des Bartholomäusmarktes

Gemäß § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz in Verbindung mit §§ 19 und 20 der

Gaststättenverordnung in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird die Sperrzeit für das Stadtgebiet Bad Ems -Festgelände- für die Dauer des Bartholomäusmarktes in der Nacht

vom 26.08. auf den 27.08.2022 allgemein von 02:00 - 06:00 Uhr,

vom 27.08. auf den 28.08.2022 allgemein von 02:00 - 06:00 Uhr,

vom 28.08. auf den 29.08.2022 allgemein von 24:00 - 06:00 Uhr und

vom 29.08. auf den 30.08.2022 allgemein von 24:00 - 06:00 Uhr festgesetzt.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems — 
-örtliche Ordnungsbehörde- —