Die Ruhefristen an den folgend genannten Grabstätten sind abgelaufen:
Feld Q/R
Nr. 142 bis 166
Nr. 213 bis 281
Nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bad Ems sind die Nutzungsberechtigten/Verpflichteten drei Monate vor dem Abräumtermin durch öffentliche Bekanntmachung zu informieren.
Die Abräumung wird nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist durch die Stadt Bad Ems auf Kosten der Verpflichteten vorgenommen.
Wir bitten darüber hinaus die Nutzungsberechtigten der folgenden Tiefenwahlgräber, mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen:
Feld R/T
| Nr. 13 | Brandt |
| Nr. 14 | Ebentheurer |
| Nr. 15 | Thorn |
| Nr. 18 | Kurth |
| Nr. 20 | Becker |
| Nr. 26 | Furche |
| Nr. 28 | Zarek/Kloska |
Ansonsten werden die Gräber ebenfalls 3 Monate nach dieser Bekanntmachung auf Kosten der Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (Tel. 02603/793-433 oder -460) gerne zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Stadt Bad Ems.