Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 13.03.2025 eine unvermutete überörtliche Prüfung der Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau durchgeführt. Nach § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegen die Prüfungsmitteilungen zur jedermanns Einsicht an sieben Werktagen, von Freitag, 08.08. bis Dienstag, 19.08.2025 im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 211, während den allgemeinen Dienststunden, montags - freitags 08.30 - 12.00 Uhr, zusätzlich montags, dienstags 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr aus.