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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Am Donnerstag, den 07.08.2025, findet in der Zeit von 16 Uhr bis 22 Uhr zum fünften Mal in diesem Jahr der „Emser Abendmarkt“ statt. Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich in der Römerstraße vom Kaiser-Wilhelm-Denkmal bis zur Spielbank.

Die Fahrbahn innerhalb des Veranstaltungsgeländes wird für den fließenden motorisierten sowie den Fahrradverkehr freigegeben. Allerdings wird aus Sicherheitsgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h reduziert. Es wird darum gebeten, den Veranstaltungsbereich nur aus wichtigem Grund zu befahren.

Mit Beginn der Aufbauarbeiten und bis zum Ende der Veranstaltung wird der lahnseitige Mehrzweckstreifenbereich über ca. 200 m und auf der gegenüber liegenden Seite über ca. 70 m für den ruhenden Verkehr in der Zeit von 12 Uhr bis 22:15 Uhr gesperrt. Ausgenommen hiervon sind die drei eingerichteten Schwerbehindertenparkplätze gegenüber der Römerstraße 29 und 18. Die Fläche darf dann nur noch für die Aufstellung der benötigten Infrastruktur sowie zum Parken von Ausstellerfahrzeugen unter Auslage eines entsprechenden Parkausweises in Anspruch genommen werden.

Alle weiteren verfügbaren Flächen im Mehrzweckstreifenbereich können bei beiden Veranstaltungen zum allgemeinen Parken entsprechend der geltenden Regelungen genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der beiden Wendebereiche grundsätzlich ein absolutes Haltverbot gilt. Während der laufenden Veranstaltungen stellt das Abstellen von Fahrzeugen ein nochmals erhöhtes Risiko vor allem für Fußgänger dar, die die Fahrbahn überqueren müssen und diese nur eingeschränkt einsehen können.

Ein gebührenfreies Parken für Anwohner und Besucher während des Abendmarktes ist auf dem städtischen Parkplatz auf der Bismarckhöhe (ehemalige Paracelsus-Klinik) möglich. Die Taktung der Kurwaldbahn wird am Veranstaltungstag erhöht und die Fahrtzeit auf 23 Uhr ausgeweitet.

Ansonsten wird auf die weiteren Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Stadtgebiet verwiesen, für die ggf. eine Parkgebühr erhoben wird und für die ggf. eine Höchstparkdauer gilt.

Wir bedanken uns bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und die gegenseitige Rücksichtnahme.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
- Straßenverkehrsbehörde -