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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 33/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Info zu Parksituation innerorts und zur Unkrautentfernung

Ich wurde in letzter Zeit mehrfach darauf angesprochen und gebe dazu folgende Information zur Kenntnis:

Für das Ausbringen von Unkrautvernichtungsmitteln gibt es Gesetze, diese findet man im Pflanzenschutzgesetz RLP.

Dieses besagt unter anderem das man fachkundig sein muss und es nur in der Land-, Forstwirtschaft und Nutzgärten gestattet ist, diese auszubringen.

Es ist unter anderem untersagt auf Wirtschaftswegen (egal ob befestigt oder unbefestigt), Hofflächen und Bürgersteigen Unkrautvernichtungsmittel auszubringen. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen belegt.

Zum Anderen möchte ich noch mal über die Parksituation informieren. In der Hauptstraße gilt ein generelles Parkverbot, da die Fahrbahn zu schmal ist. Ausgenommen sind die neuen markierten Stellplätze am Ortseingang von der B260 kommend. Das Ordnungsamt der VG wird hier weiterhin kontrollieren.

Auch möchte ich darauf hinweisen das die Parksituation im Höms oft sehr unbefriedigend ist. Gerade der Höms und die Talstraße sind Holzabfuhrwege sowie Zuwegung zu landwirtschaftlichen Flächen. Ich bitte darum genügend Platz zu lassen, wenn man sein Auto auf der Straße abstellt. Um auch hier eine klare Regelung zu finden wurde der Gemeinde im Rahmen einer Verkehrsschau empfohlen diese Straßen in einen,,verkehrsberuhigten Bereich“ umzuwidmen, d.h. unter anderem, das Parkplätze ausgewiesen werden. Dazu laufen im Moment die Planungen mit dem Ordnungsamt.

Sebastian Henning
Ortsbürgermeister