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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 33/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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​​​​​​​Verkehrs- sowie Halt- und Parkverbotsregelungen

Anlässlich des Bad Emser Bartholomäusmarktes vom 25. bis 28.08.2023 müssen sich die betroffenen Anwohner, Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf einige Änderungen der innerstädtischen Verkehrsführungen sowie Verkehrsregelungen einrichten.

Nach vorbereitenden Arbeiten ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Straßenverkehr ergibt sich für den Bartholomäusmarkt Bad Ems folgende Veranstaltungs- und Verkehrsplanung:

Ab Montag, 21.08.2023, beginnt der Aufbau der größeren Fahrgeschäfte und Marktstände im Bereich des Marktplatzes Wipsch. Das Parken in diesem Verkehrsbereich muss daher ab dem 21.08.2023, 17 Uhr, verboten werden.

Die Zufahrt auf den Marktplatz Wipsch ist ab Dienstag, 22.08.2023 von der Straße „Oranienweg“ kommend nur noch für den Schaustellerbetrieb zulässig.

Ebenso gilt ab Dienstag, 22.08.2023, 17 Uhr, ein Halt- und Parkverbot sowohl im Bereich des ehemaligen Bahndammes parallel zum Oranienweg als auch auf den beiden Parkplätzen des Oranienweges, rechts und links der Einmündung zur Bachstraße. Zusätzlich kann auch auf der Innenhoffläche des Alten Rathauses (Römerstraße 97) nicht mehr am 22.08.2023 ab 17 Uhr bis einschließlich 30.08.2023 geparkt werden.

Von Mittwoch (23.08.2023) ab wirken sich die Aufbauarbeiten für den Bartholomäusmarkt bereits so stark auf den Straßenverkehr aus, dass - mit Ausnahme eines reinen Anliegerverkehrs - ab Mittwoch, 23.08.2023 gegen 8 Uhr die innerstädtischen Straßen „Viktoriaallee“, „Am Alten Rathaus“ und „Oranienweg“ für jeglichen Durchfahrtsverkehr gesperrt werden müssen. Auch das Halten und Parken, u. a. in den ausgewiesenen Parkplatzmarkierungen in der Viktoriaallee sowie dem parallel zur Viktoriaallee verlaufenden Parkstreifen (auf Höhe der VAMED-Rehaklinik), ist ab Mittwoch, 23.08.2023, 8 Uhr, komplett verboten.

Die Zufahrt zu den Parkhäusern der Emser Therme und der VAMED-Rehaklinik ist weiterhin aus Richtung Silberaustraße (Ortsdurchfahrt Bundesstraße 261) kommend über die Viktoriaallee am Mittwoch (23.08.2023) noch möglich.

Wegen Vollsperrung Straße Am Alten Rathaus und Kaiserbrücke Öffnung der Römerstraße für den Durchgangsverkehr von Ost nach West

Eine Durchfahrt durch die gesamte Römerstraße wird von Mittwoch, 23.08.2023 ab 08:00 Uhr, bis Dienstag 29.08.2023, im Einbahnstraßenverkehr, ab der Einmündung „Lahnstraße / Grabenstraße“ zugelassen. Der Automatikpoller in Höhe des „Häcker`s Grandhotel“ bleibt für diese Zeit abgesenkt.

Der „REWE-Markt / PETZ-Markt“ im Oranienweg kann bis Freitag, 25.08.2023 ca. 12 Uhr, noch über die Römerstraße, Bleichstraße und den oberen Oranienweg angefahren werden. Eine Anfahrt zum „REWE-Markt / PETZ-Markt“ aus Richtung Viktoriaallee kann aus Gründen der Aufbauarbeiten nicht zugelassen werden. Eine Umleitungsbeschilderung für den PETZ-Markt von der Remybrücke kommend über Silberaustraße, Kastellbadkreisel, Marktstraße und Bleichstraße wird ausgewiesen.

Hierdurch ist auch das Halten und Parken in der kompletten Bleichstraße ab Mittwoch, 23.08.2023, 7 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 29.08.2023, 17 Uhr, nicht mehr möglich.

Um am Knotenpunkt „Römerstraße/Oranienweg/Koblenzer Straße/Bleichstraße“ einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird die dortige Lichtzeichensignalanlage (Ampel) ab Mittwoch (23.08.) bis Dienstag (29.08.) ausgeschaltet bzw. auf „Blinklicht“ umgeschaltet. Die Verkehrsteilnehmer werden daher um erhöhte Aufmerksamkeit beim Heranfahren bzw. Herangehen an diese Kreuzung gebeten.

Darüber hinaus ist auch ein Halten und Parken in den gekennzeichneten Parkbuchten der östlichen Wilhelmsallee auf dem Teilabschnitt zwischen Kaiserbrücke und Quellenturm ab Mittwoch, 23.08.2023, 8 Uhr, bis Dienstag, 29.08.2023, 18 Uhr, nicht mehr möglich.

Die zwei markierten Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg der Römerstraße vor der „Apotheke am Markt“ (Römerstr. 80), werden zugunsten von notwendigen Patientenversorgungen ausschließlich für Krankentransporte reserviert. Im Übrigen wird hier ein Halten und Parken verboten. Ebenso werden drei Stellplatzflächen in der Römerstraße in Höhe Haus-Nr. 97 (Altes Rathaus) für den Krankentransport an der Unfallhilfestelle freigehalten.

Die Ein- und Ausfahrt zur Bachstraße, Straße „Wallgasse“, alten Schulstraße und alten Silberaustraße wird wie folgt geregelt: Dieser Verkehrsbereich kann nur über die Koblenzer Straße (Baargasse) und obere Bachstraße angefahren werden. Um den Bewohnern ein Erreichen ihrer Wohnungen/Wohnhäuser zu ermöglichen, wird hierzu die Einbahnstraßenregelung im Bereich der oberen Bachstraße über die Veranstaltungsdauer aufgehoben. Dasselbe gilt für den Bereich der Friedrichstraße. Hier wird ebenfalls die Einbahnregelung ab dem 23.08.2023 aufgehoben.

Radverkehr durch die Innenstadt wird teilweise umgeleitet

Die Radwegeführung sowohl betreffend Lahnradweg als auch Limesradweg wird im Innenstadtbereich ab Mittwoch, 23.08.2023 entsprechend umgeleitet. Hier werden Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, in diesem Falle „Radverkehr“ (Verkehrszeichen 442 mit dem Rad-Symbol) aufgestellt. So wird beispielsweise der Lahnradweg in Fahrtrichtung Lahnstein ab dem Knotenpunkt „Römerstraße / Straße Am Alten Rathaus“ geradeaus weiter über die Römerstraße - Koblenzer Straße - Bachstraße - Silberaustraße - Jahnstraße geleitet. Und in umgekehrter Richtung, in Fahrtrichtung Nassau, ab dem Knotenpunkt „Jahnstraße / Remybrücke“ über die Remybrücke - Kreisverkehrsplatz am Lidl - Wilhelmsallee - Mainzer Straße - Bahnhofstraße.

Ab Donnerstag, 24.08.2023, von den späten Nachmittagsstunden an, werden die Vorbereitungsarbeiten dann soweit fortgeschritten sein, dass in der Viktoriaallee und Straße „Am Alten Rathaus“ auch der Anliegerverkehr nicht mehr zugelassen werden kann.

Am Freitag, 25.08.2023, ab 12:00 Uhr, wird der „REWE-Markt / PETZ-Markt“ seine Tiefgarage schließen und erst am Dienstag, 29.08.2023, gegen 06:00 Uhr wieder öffnen. Für Anwohner des Bartholomäusmarktbereiches bietet der „REWE-Markt / PETZ-Markt“ die Möglichkeit, ihre Kraftfahrzeuge für diese Zeit in der Tiefgarage zu parken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kraftfahrzeuge am 29.08.2023 wieder möglichst früh aus der Tiefgarage entfernt werden.

Die Zufahrt in die REWE-Tiefgarage aus Richtung Römerstraße / Bleichstraße über den Oranienweg wird dann am Freitag, dem 25.08.2023, ebenfalls ab 12:00 Uhr verboten.

Mit Öffnung der Fahrgeschäfte und Marktstände am Freitag, den 25.08.2023 und der damit zunehmenden Parkplatzsuche, muss zur Freihaltung der Anfahrtswege für Feuerwehr und Sanitätsdienst ab 10:00 Uhr auch für die Lahnseite der Jahnstraße ein Halteverbot angeordnet werden.

Ausreichend Parkplätze für Marktbesucher stehen nur wenige Fuß-Minuten vom Bartholomäusmarktgelände entfernt, insbesondere im Bereich der Insel Silberau und des Sportplatzes Hasenkümpel, zur Verfügung. Ebenso kann das Parkhaus der Emser Therme ungehindert angefahren werden.

Für Samstag, 26.08.2023, 22:00 Uhr, hat der Bartholomäusmarktverein Bad Ems als besonderen Programmpunkt ein Großfeuerwerk im Bereich des Gastrodorfes / Kaiserbrücke geplant. Die Parkplatzflächen im Bereich des Betriebsgebäudes des Malbergtunnels in der Villenpromenade und teilweise in der Wilhelmsallee stehen am Samstag, 26.08.2023, ab 15:00 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Dieser Bereich liegt im Schutzbereich des Abbrennplatzes vom Feuerwerk. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Durchfahrt der Wilhelmsallee am Samstag, den 26.08.2023, ab 15:00 Uhr bis ca. 22:30 Uhr, für die Errichtung und für die Dauer des Feuerwerks verboten. Ein Anliegerverkehr in der Wilhelmsallee aus Osten bis zur Kaiserbrücke und aus Westen bis Höhe Haus-Nr. 35 ist möglich. Fußgänger können weiterhin den bergseitigen Gehweg in der Wilhelmsallee entlang des gesperrten Teilabschnittes benutzen.

Alle Anwohner, auch alle langjährigen und somit „geübten“ Bad Emser Bürgerinnen und Bürger, bitten wir die relevanten Termine, zu denen es zu Sperrungen oder Halt- und Parkverboten kommt, zu verinnerlichen und ihre Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Gleichzeitig bitten wir schon jetzt alle Verkehrsteilnehmer und die Bad Emser Bevölkerung für die leider unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen während des Bartholomäusmarktes, sowie bei den Auf- und Abbauarbeiten von Buden, Ständen und Fahrgeschäften um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau wünscht allen Bad Emsern und Festbesuchern schöne Markttage.

Bad Ems, 07.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
- Straßenverkehrsbehörde -