Aus Anlass des diesjährigen Bartholomäusmarktes in der Stadt Bad Ems, wird von Freitag, den 25.08.2023, bis Montag, den 28.08.2023, eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe für die Zeit nach 22.00 Uhr für das Festgelände gemäß § 4 Abs. 1, 5 Landesimmissionsschutzgesetz (LlmSchG) erlassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.