Bartholomäusmarkt Bad Ems 2024
Aus Anlass des diesjährigen Bartholomäusmarktes in der Stadt Bad Ems, wird von Freitag, den 23.08.2024, bis Montag, den 26.08.2024, eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe für die Zeit nach 22.00 Uhr für das Festgelände gemäß § 4 Abs. 1, 5 Landesimmissionsschutzgesetz (LlmSchG) erlassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.