Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Dessighofen
Flur:3, Flurstück: 39/2, Landwirtschaftsfläche „Brand“ 16.607 m²
Landwirte / Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Bekanntmachungsblattes „aktuell Bad Ems – Nassau“ bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bad Ems –Untere Landwirtschaftsbehörde- schriftlich bekunden.
563130 Bad Ems, 6. August 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems - Nassau