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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 33/2026
Amtlicher Teil
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Beantragung von Briefwahlunterlagen

General- oder Vorsorgevollmacht reichen hierfür nicht aus

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 06. September 2026 findet die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, des Ortsgemeinderates sowie der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Dornholzhausen und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nievern statt.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ergehen folgende spezielle Hinweise:

Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich, per Mail unter briefwahl@vgben.de mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift, online über die Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau www.vgben.de oder durch persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems sowie im Bürgerbüro Nassau, Am Adelsheimerhof 1, 56377 Nassau beantragen. Die Beantragung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss.

Immer wieder erreichen das Wahlamt Anfragen, ob auch eine General- oder Vorsorgevollmacht als Legitimation ausreicht.

Eine solche General- oder Vorsorgevollmacht ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend.

Das Stimmrecht jeder Wählerin oder jedes Wählers ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet werden noch kann es auf einen anderen übertragen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es ein Wahlrecht gibt, nicht jedoch eine Wahlpflicht.

Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, muss einen persönlichen Antrag für diese Wahl stellen. Ein solch persönlicher Antrag ist bei einer Antragsstellung im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben.

Wer für die Wahlen Briefwahlunterlagen beantragt möchten und hierfür eine andere Person beauftragen möchte, ist verpflichtet, der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht für diese Wahl zu erteilen. Am Einfachsten geht dies mit dem Vordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die den Wählerinnen und Wähler bis zum 10. August 2026 zuging abgedruckt ist.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Rufnummern

Frau Filiz Kiziltoprak

02603 / 793 - 127

Herr Tobias Schaab-Lorch

02603 / 793 - 144

gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems – Nassau 
-Wahlamt-