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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 33/2026
Amtlicher Teil
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Bei der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, liegt ein Schreiben der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mitsamt Anlagen vom 04.08.2026 (Aktenzeichen: GB2 / 55139- I an Herrn Nicolay Kern, letzte Wohnanschrift: Eisenbach 20, 56130 Bad Ems, vor.

Das vorgenannte Schreiben mitsamt Anlagen kann bei der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der Öffnungszeiten (Montag - Freitag, 08:30 - 12:00 Uhr; zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr) eingesehen und abgeholt werden.

Die Einsichtnahme und Abholung des Schreibens mitsamt Anlagen kann bei der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, 4. Stock, Zimmer 402, erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgenannte Schreiben mitsamt Anlagen vom 04.08.2026 gemäß § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) und § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben mitsamt Anlagen gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau

Bad Ems, 04.08.2026
Birk Utermark
Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau