Immer wieder kommt es vor, dass Wasser unbemerkt aus einer defekten Leitung, einem tropfenden Ventil, einer laufenden Toilettenspülung oder durch einen Rohrbruch auf dem eigenen Grundstück austritt. Häufig werden solche Schäden erst bei der nächsten Jahresabrechnung entdeckt – dann können erhebliche Wassermengen und entsprechend hohe Kosten entstanden sein.
Die Verbandsgemeindewerke empfehlen daher allen Bürgerinnen und Bürgern, den Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren. Ein Vergleich der Zählerstände in kurzen Abständen hilft, einen ungewöhnlich hohen Verbrauch frühzeitig festzustellen. Besonders sinnvoll ist die Kontrolle auch dann, wenn im Gebäude gerade kein Wasser genutzt wird: Dreht sich der Wasserzähler dennoch weiter oder wird bei Funkzählern ein Verbrauch angezeigt, kann dies auf eine undichte Leitung oder einen sonstigen Schaden in der Kundenanlage hinweisen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei unbewohnten oder nicht ständig bewohnten Gebäuden geboten, etwa bei leerstehenden Immobilien oder Wochenendhäusern. Hier können Leckagen über längere Zeit unentdeckt bleiben. Eine regelmäßige Kontrolle kann dazu beitragen, Schäden und hohe Kosten zu vermeiden.
Sollte Wasser aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich der Kundenanlage ausgelaufen und nicht in die Kanalisation eingeleitet worden sein, besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit, einen Antrag auf Absetzung dieser Wassermengen von der Schmutzwassergebühr zu stellen.
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