Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher,
die Sommerpause geht zu Ende und die letzte ausführlichere Info ist schon wieder etwas her. Ich denke daher, es ist mal wieder Zeit für einen allgemeinen Sachstand.
Bebauungsplan „Am Bierhaus“ / „Am Bühl“
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 einstimmig beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Am Bierhaus“ / „Am Bühl“ einzuleiten. Damit sind noch keine fertigen Bauplätze und auch noch keine endgültigen Festsetzungen beschlossen worden. Wir haben „lediglich“ das eigentliche Planungsverfahren auf den Weg gebracht.
Der Bereich ist nicht zufällig gewählt. Grundstücke dort sind bereits im bisherigen und auch im neu aufgestellten Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen vorgesehen. Gleichzeitig stehen der Ortsgemeinde nach derzeitigem Stand kaum andere geeignete größere Flächen für eine bauliche Weiterentwicklung zur Verfügung. Ziel ist deshalb, diesen Bereich geordnet weiterzuentwickeln und dabei insbesondere zusätzliche Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Vorgesehen ist die Entwicklung als „Allgemeines Wohngebiet.
Veränderungssperre für diesen Bereich
Unmittelbar anschließend hat der Ortsgemeinderat ebenfalls einstimmig eine Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans beschlossen.
Das Wort klingt komplizierter, als der Grundgedanke eigentlich ist: Ein Bebauungsplanverfahren braucht Zeit. Während dieser Zeit sollen im betroffenen Gebiet keine Fakten geschaffen werden, die den späteren Planungszielen entgegenstehen oder eine geordnete Planung erschweren beziehungsweise unmöglich machen könnten. Genau dazu dient die Veränderungssperre. Sie sichert also die Planung während des laufenden Verfahrens ab.
Brücke „Auf der Trift“
Hier ist inzwischen richtig Bewegung drin: Die Baumaßnahme läuft.
Nach Information der bauausführenden Firma liegen die Arbeiten derzeit sogar vor dem ursprünglich angenommenen Zeitplan. Das ist natürlich erfreulich und ich hoffe sehr, dass es so bleibt.
Anträge auf Nutzungsänderung im Bereich „Am Bierhaus“
Im Zusammenhang mit zwei Gebäuden im Bereich „Am Bierhaus“ liegen Anträge auf baurechtliche Nutzungsänderung zur Zimmervermietung an Prostituierte vor.
Die beschlossene Veränderungssperre hat auch Auswirkungen auf diese Verfahren. Nach meiner Einschätzung stehen die beantragten Nutzungsänderungen den mit dem Bebauungsplan verfolgten Planungszielen entgegen und sind aufgrund der wirksamen Veränderungssperre grundsätzlich nicht mehr zulässig.
An- und Umbau der KiTa Arzbach
Auch bei unserem großen KiTa-Projekt geht es weiter.
Derzeit läuft die Ausschreibung der Planungsleistungen. Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, ist das Verfahren formell sehr genau vorgeschrieben und entsprechend aufwendig.
Parallel dazu sind wir mit der Kirche wegen des notwendigen Grunderwerbs im Gespräch. Über die Bauverwaltung werden außerdem bereits die Dinge vorbereitet beziehungsweise erledigt, die unabhängig vom Abschluss der Ausschreibung angegangen werden können, beispielsweise notwendige Untersuchungen und Gutachten.
Wir versuchen also, möglichst viele Dinge parallel laufen zu lassen, damit anschließend keine unnötige Zeit verloren geht.
Ausbau der unteren Flurstraße
Die Ortsgemeinde Arzbach beabsichtigt, die untere Flurstraße im Jahr 2027 auszubauen.
Die Maßnahme soll gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken erfolgen, da diese in diesem Bereich gleichzeitig die Kanalisation erneuern wollen. Der beauftragte Ingenieur hat seine Planung inzwischen vorgestellt.
Derzeit wird der Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock vorbereitet. Dieser wird anschließend bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht.
Neue Buslinie durch Arzbach
Auch bei der geplanten neuen Buslinie sind wir einen Schritt weiter.
Wie bereits berichtet, soll die Strecke über die Forststraße, Westerwaldstraße und „Zum Buschert“ geführt werden. Eine zusätzliche Bushaltestelle ist in der Westerwaldstraße vorgesehen.
Inzwischen hat gemeinsam mit der Ordnungsverwaltung eine Ortsbegehung stattgefunden. Dabei wurde geprüft, wo für einen sicheren und zuverlässigen Busverkehr Halteverbotsbereiche notwendig werden.
Erfreulicherweise sind dies weniger Bereiche, als ich zunächst befürchtet hatte.
Sobald mir die offizielle verkehrsrechtliche Anordnung der Ordnungsverwaltung vorliegt, werde ich über die konkreten Stellen noch einmal gesondert informieren.
Eine Orts.App für Arzbach?
Ein weiteres Thema werde ich mit dem Ortsgemeinderat in unserer nächsten Sitzung beraten. Die mögliche Einführung einer Orts.App. Wen es interessiert: https://obernhof.orts.app/ Die nutzen so etwas schon. Es wäre eine App hier speziell für Arzbach, die in einem offiziellen App Store heruntergeladen werden könnte.
Hintergrund ist ein Förderprogramm, durch das die Ortsgemeinden die App nach der vorliegenden Information für drei Jahre einschließlich der Einrichtungskosten ohne eigene kommunale Kosten testen könnten. Gegenstand der anstehenden Entscheidung ist zunächst lediglich die Beteiligung am gemeinsamen Förderantrag.
Die App könnte beispielsweise Infos bieten, auf Termine hinweisen, Push-Nachrichten versenden, Informationen von Vereinen einbinden und später gegebenenfalls auch Möglichkeiten für Umfragen, Meldungen oder andere Formen der Bürgerbeteiligung bieten.
Wichtig dabei: Unser WhatsApp-Kanal und unsere Webseite bleiben zunächst bestehen. Niemand muss also befürchten, dass mit einer Orts.App plötzlich die bisherigen Informationswege abgeschaltet würden.
Das Ganze wäre zunächst ein Test. Wir könnten uns dann in Ruhe anschauen, ob die App angenommen wird, welchen zusätzlichen Nutzen sie tatsächlich bringt und wie hoch der Aufwand im täglichen Betrieb ist. Erst danach kann man irgendwann darüber sprechen, wie es langfristig weitergeht.
Damit soll es für heute gut sein. Das Ganze hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll aktuell grob wiedergeben, welche Projekte und welche Arbeit derzeit anstehen.