Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Wahl des Ortsgemeinderates sowie Wahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Dornholzhausen und Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nievern am 06. September 2026
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zu General- oder Vorsorgevollmachten
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 06. September 2026 findet die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, des Ortsgemeinderates sowie der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Dornholzhausen und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nievern statt.
An dieser Stelle möchte das Wahlamt über Wissenswertes rund um die Briefwahl informieren.
Wer für oben genannte Wahlen wahlberechtigt ist und per Briefwahl teilnehmen möchte, kann einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bis zum 04. September 2026 - 18:00 Uhr - auf folgenden Wegen beantragen:
1. schriftlich
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann jederzeit schriftlich erfolgen. Hierzu kann der Vordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, genutzt werden. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte ist bis zum 10. August 2026 vorgesehen.
Man kann den Antrag auch mittels eines formlosen Briefes bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Hierzu muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Dieser kann mit Hilfe eines Smartphones abgescannt werden und enthält die nötigen persönlichen Daten.
3. per E-Mail unter briefwahl@vgben.de
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch in der Form einer E-Mail
erfolgen. Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
4. per Fax unter 02603 / 793 - 175
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann formlos - oder mit Hilfe des auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrags - per
Fax erfolgen. Dieses Fax muss folgende Angaben enthalten:
5. online über die Website / Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau unter www.vgben.de
6. oder durch persönliche Vorsprache nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte ab dem 10. August 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
Öffnungszeiten Wahlbüro im Raum 225
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch von 4:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
und am Freitag, 04. September 2026 von. 14:00 - 18:00 Uhr
Die Beantragung ist ab dem 10. August 2026 ohne Terminvorgabe
innerhalb der vorher genannten Öffnungszeiten möglich. Es wird darum gebeten, hierzu den gültigen Personalausweis und nach Möglichkeit die zugestellte Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Die Verwaltung empfiehlt die vielfältigen unter den Ziffern 1-5 aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Eine telefonische Beantragung der Wahlunterlagen ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Falls die Zusendung der Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse gewünscht ist, muss diese abweichende Anschrift bei allen oben genannten Varianten genau angegeben werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss. Eine General- oder Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsurkunde sind für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend zur Legitimation.
Das Stimmrecht einer jeden Wählerin oder eines jeden Wählers ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet werden noch kann es auf einen anderen übertragen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es ein Wahlrecht gibt, nicht jedoch eine Wahlpflicht.
Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Möchte man im Wege der Briefwahl teilnehmen, muss ein persönlicher Antrag für diese Wahl gestellt werden. Ein solch persönlicher Antrag ist bei der Antragstellung im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben. Wenn für die Wahlen Briefwahlunterlagen beantragt und für deren Abholung eine andere Person beauftragt werden soll, muss der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht zu erteilen. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist dieser Vordruck bereits enthalten.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: