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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 34/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Verfügung des Kreises zum Verbot der Wasserentnahme gilt weiterhin

Das Verbot der Wasserentnahme bedeutet, dass jegliche Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern mit Kanistern, Gießkannen, Eimern und sonstigen Gefäßen sowie Rohrleitungen und Pumpen nicht zulässig ist. Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen für die Landwirtschaft sowie für Feuerwehrübungen. Neben den in der Verfügung exemplarisch aufgeführten Gewässern wie Flüssen - unabhängig von deren Größe -, Bächen, Gräben, Teichen und Seen gilt dies auch für Quellfassungen, Quellüberläufe, Borne sowie öffentliche Brunnen und aus Quellen oder aus Fließgewässern gespeiste Wasserbecken. Ausgenommen von diesem Verbot sind ausschließlich durch schriftliche Verfügung bestehende Erlaubnisse.

 

 

Bei der Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, dass Bäche nicht eigenmächtig durch fremde Gegenstände aufgestaut werden dürfen. Wir appellieren an die Anwohner/-innen, die Flächen an den Gewässerrändern von jeglichem Material freizuhalten, das bei einer Überflutung mitgeschwemmt werden und zu „Verklausungen“ führen kann. Dies ist mit Blick auf eine effiziente und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge und für einen wirksamen Schutz der Anrainer an Gewässern unerlässlich.

Wir bitten darum, Gegenstände, wie in den Fotos erkennbar, zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Michelle Wittler
Ortsbürgermeisterin