Zwischen dem 09.09. und 11.09.2022 findet die Kirmes der Ortsgemeinde Dausenau auf dem Veranstaltungsgelände „Am Kappesfeld“ statt.
Aus Anlass der Veranstaltung wird am Freitag, dem 09.09. sowie am Samstag, dem 10.09.2022 jeweils von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bereich des Festgeländes eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe nach § 4 Abs. 5 LImSchG zugelassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Damit sind auch während der Kirmes in der Zeit ab 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr solche Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Im Zuge der Durchführung der Kirmes Dausenau wird die Ortskernentlastungsstraße „B 260“ am 10.09 auf den 11.09.2022 von 18:00 bis 01:00 Uhr (2. Veranstaltungstag) voll gesperrt. Auf der östlichen Lahnstraße (Teilabschnitt zwischen Hausnummer 37 bis 93) wird am 10.09.2022 ab 17 Uhr eine beidseitige Halteverbotszone eingerichtet.
Die Besucher der Kirmes, aus Richtung dem Ortszentrum Dausenau kommend, werden gebeten, die Unterführung der Aktenmächerbrücke zu nutzen um auf das Veranstaltungsgelände „Am Kappesfeld“ zu gelangen.