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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2025

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Bekanntmachung

Der 1. Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit 1. Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 29.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags bis mittwochs

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir Sie, vorab Termine zu vereinbaren.

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau