Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 35/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bartholomäusmarkt Bad Ems 2025
Schutz der Nachtruhe - Ausnahmegenehmigung
Aus Anlass des diesjährigen Bartholomäusmarktes in der Stadt Bad Ems, wird von Freitag, den 28.08.2026, bis Sonntag, den 30.08.2026, eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe für die Zeit nach 22.00 Uhr für das Festgelände gemäß § 4 Abs. 1, 5 Landesimmissionsschutzgesetz (LlmSchG) erlassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Bad Ems, 20.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-