Die Verbandsgemeindewerke informieren:
Entsprechend der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA), sind alle öffentlichen Abwasserkanäle im Abstand von zehn Jahren auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dies erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau (VGW) bzw. entsprechende Fachunternehmen.
Im Zuge der Unterhaltung der öffentlichen Kanalisation werden in regelmäßigen Abständen Spülarbeiten durchgeführt, um mögliche Ablagerungen zu entfernen und so Kanalverstopfungen vorzubeugen. Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit hohem Spüldruck zu arbeiten.
Während der Spülarbeiten kann es in Gebäuden und Wohnräumen zu Druckschwankungen kommen, wodurch Wasser aus dem Kanal durch Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, WC-Anlagen etc.) austreten kann. Für eine ordnungsgemäße Sicherung gegen Druckschwankungen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Weiterhin ursächlich für den Austritt von Abwasser in Wohnräumen kann eine defekte Dachentlüftung sein. Bei Schäden können keine Regressforderungen gegenüber den VGW geltend gemacht werden.
2. Rückstau aus dem Abwassernetz
Das Kanalnetz einer Stadt/ Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, jeden Starkregen sofort abzuleiten. Deshalb muss bei Starkregen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Hierdurch kann es ebenfalls zum Austritt von Abwasser in den Wohnräumen kommen (durch WC-Anlagen, Waschbecken etc.), wenn keine vorschriftsmäßige Rückstausicherung vorhanden ist. Auch wenn bisher bei Starkregen keine Störungen zu verzeichnen waren, kann sich z. B. auch infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, ein Rückstau ereignen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Haus- und Grundstücksentwässerung ordnungsgemäß funktioniert, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einer entsprechenden Fachfirma (Installateur).
Ihre Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau